Article

Erziehungsberatung zwischen Beratung und behördlicher Mitwirkung

Author(s) / Creator(s)

Hundsalz, Andreas

Abstract / Description

Die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat eine weitere Annäherung der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen an die der übrigen Jugendhilfe gebracht. Dies führt zu einer neuen Diskussion des Verhältnisses zwischen den Beratungsstellen und dem Jugendamt. Spezifische gesetzliche Konstruktionen legen nahe, daß die traditionellen Arbeitsprinzipien von Erziehungsberatungssteilen, wie Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und Niedrigschwelligkeit, ihre Bedeutung verlieren konnten. Erziehungsberatung kann aber nur dann für die übrige Jugendhilfe hilfreich sein, wenn ihre Arbeitsprinzipien Gültigkeit behalten. Am Beispiel bestimmter Fallkonstellationen wird aufgezeigt, wie eine Kooperation zwischen Erziehungsberatungsstellen und Jugendamt aussehen kann. Der Beitrag versucht dabei einen Weg aufzuzeigen, wie die Mitwirkungsaufgaben, wie sie das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert, erfüllt werden und gleichzeitig das Spezifikum der Erziehungsberatung erhalten bleiben kann.

Keyword(s)

Erziehungsberatungsstelle Gesetzgebung Jugendhilfe Kooperation Erziehungsberatungsstellen Gesetze Jugendwohlfahrtspflege Kooperation Child Guidance Clinics Laws Child Welfare Cooperation

Persistent Identifier

Date of first publication

1994

Publication status

unknown

Review status

unknown

Citation

  • Author(s) / Creator(s)
    Hundsalz, Andreas
  • PsychArchives acquisition timestamp
    2022-11-21T16:42:18Z
  • Made available on
    2012-08-23
  • Made available on
    2015-12-01T10:33:25Z
  • Made available on
    2022-11-21T16:42:18Z
  • Date of first publication
    1994
  • Abstract / Description
    Die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat eine weitere Annäherung der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen an die der übrigen Jugendhilfe gebracht. Dies führt zu einer neuen Diskussion des Verhältnisses zwischen den Beratungsstellen und dem Jugendamt. Spezifische gesetzliche Konstruktionen legen nahe, daß die traditionellen Arbeitsprinzipien von Erziehungsberatungssteilen, wie Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und Niedrigschwelligkeit, ihre Bedeutung verlieren konnten. Erziehungsberatung kann aber nur dann für die übrige Jugendhilfe hilfreich sein, wenn ihre Arbeitsprinzipien Gültigkeit behalten. Am Beispiel bestimmter Fallkonstellationen wird aufgezeigt, wie eine Kooperation zwischen Erziehungsberatungsstellen und Jugendamt aussehen kann. Der Beitrag versucht dabei einen Weg aufzuzeigen, wie die Mitwirkungsaufgaben, wie sie das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert, erfüllt werden und gleichzeitig das Spezifikum der Erziehungsberatung erhalten bleiben kann.
    de
  • Publication status
    unknown
  • Review status
    unknown
  • ISSN
    0032-7034
  • Persistent Identifier
    https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-37221
  • Persistent Identifier
    https://hdl.handle.net/20.500.11780/2081
  • Persistent Identifier
    https://doi.org/10.23668/psycharchives.10649
  • Language of content
    deu
  • Is part of
    Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. - 43.1994, 5, S. 157-163
  • Keyword(s)
    Erziehungsberatungsstelle
    de
  • Keyword(s)
    Gesetzgebung
    de
  • Keyword(s)
    Jugendhilfe
    de
  • Keyword(s)
    Kooperation
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    Erziehungsberatungsstellen
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    Jugendwohlfahrtspflege
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    Kooperation
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  • Keyword(s)
    Child Guidance Clinics
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  • Keyword(s)
    Laws
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  • Keyword(s)
    Child Welfare
    en
  • Keyword(s)
    Cooperation
    en
  • Dewey Decimal Classification number(s)
    150
  • Title
    Erziehungsberatung zwischen Beratung und behördlicher Mitwirkung
    de
  • DRO type
    article
  • Visible tag(s)
    PsyDok
  • Visible tag(s)
    Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie