Erziehungsberatung zwischen Beratung und behördlicher Mitwirkung
Author(s) / Creator(s)
Hundsalz, Andreas
Abstract / Description
Die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat eine weitere Annäherung der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen an die der übrigen Jugendhilfe gebracht. Dies führt zu einer neuen Diskussion des Verhältnisses zwischen den Beratungsstellen und dem Jugendamt. Spezifische gesetzliche Konstruktionen legen nahe, daß die traditionellen Arbeitsprinzipien von Erziehungsberatungssteilen, wie Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und Niedrigschwelligkeit, ihre Bedeutung verlieren konnten. Erziehungsberatung kann aber nur dann für die übrige Jugendhilfe hilfreich sein, wenn ihre Arbeitsprinzipien Gültigkeit behalten. Am Beispiel bestimmter Fallkonstellationen wird aufgezeigt, wie eine Kooperation zwischen Erziehungsberatungsstellen und Jugendamt aussehen kann. Der Beitrag versucht dabei einen Weg aufzuzeigen, wie die Mitwirkungsaufgaben, wie sie das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert, erfüllt werden und gleichzeitig das Spezifikum der Erziehungsberatung erhalten bleiben kann.
Keyword(s)
Erziehungsberatungsstelle Gesetzgebung Jugendhilfe Kooperation Erziehungsberatungsstellen Gesetze Jugendwohlfahrtspflege Kooperation Child Guidance Clinics Laws Child Welfare CooperationPersistent Identifier
Date of first publication
1994
Publication status
unknown
Review status
unknown
Citation
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43.19945_2_37221.pdf_new.pdfAdobe PDF - 1.49MBMD5: c1b07ddd27747a30ac90e6a9b4a9b0db
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Author(s) / Creator(s)Hundsalz, Andreas
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PsychArchives acquisition timestamp2022-11-21T16:42:18Z
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Made available on2012-08-23
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Made available on2015-12-01T10:33:25Z
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Made available on2022-11-21T16:42:18Z
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Date of first publication1994
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Abstract / DescriptionDie Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat eine weitere Annäherung der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen an die der übrigen Jugendhilfe gebracht. Dies führt zu einer neuen Diskussion des Verhältnisses zwischen den Beratungsstellen und dem Jugendamt. Spezifische gesetzliche Konstruktionen legen nahe, daß die traditionellen Arbeitsprinzipien von Erziehungsberatungssteilen, wie Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und Niedrigschwelligkeit, ihre Bedeutung verlieren konnten. Erziehungsberatung kann aber nur dann für die übrige Jugendhilfe hilfreich sein, wenn ihre Arbeitsprinzipien Gültigkeit behalten. Am Beispiel bestimmter Fallkonstellationen wird aufgezeigt, wie eine Kooperation zwischen Erziehungsberatungsstellen und Jugendamt aussehen kann. Der Beitrag versucht dabei einen Weg aufzuzeigen, wie die Mitwirkungsaufgaben, wie sie das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert, erfüllt werden und gleichzeitig das Spezifikum der Erziehungsberatung erhalten bleiben kann.de
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Publication statusunknown
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Review statusunknown
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ISSN0032-7034
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Persistent Identifierhttps://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-37221
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Persistent Identifierhttps://hdl.handle.net/20.500.11780/2081
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Persistent Identifierhttps://doi.org/10.23668/psycharchives.10649
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Language of contentdeu
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Is part ofPraxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. - 43.1994, 5, S. 157-163
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Keyword(s)Erziehungsberatungsstellede
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Keyword(s)Gesetzgebungde
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Keyword(s)Jugendhilfede
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Keyword(s)Kooperationde
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Keyword(s)Erziehungsberatungsstellende
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Keyword(s)Gesetzede
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Keyword(s)Jugendwohlfahrtspflegede
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Keyword(s)Kooperationde
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Keyword(s)Child Guidance Clinicsen
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Keyword(s)Lawsen
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Keyword(s)Child Welfareen
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Keyword(s)Cooperationen
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Dewey Decimal Classification number(s)150
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TitleErziehungsberatung zwischen Beratung und behördlicher Mitwirkungde
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DRO typearticle
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Visible tag(s)PsyDok
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Visible tag(s)Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie