Möglichkeiten der Kontrolle von Ärger im Polizeidienst
Author(s) / Creator(s)
Montada, Leo
Abstract / Description
1. Fragestellungen
Ärger gehört zum Leben zum, Alltag. Wir ärgern uns
- über Vorgesetzte, Kollegen und Untergebene,
- über Eltern, Ehepartner und Kinder,
- über Verkehrsteilnehmer, Demonstranten und Beschwerdeführer,
- über Nachbarn und Freunde,
- über Gegner und Feinde,
- nicht zuletzt auch über uns selbst.
1.1 In welchen Situationen entsteht Ärger?
Ärger entsteht aus einer erlebten tatsächlichen oder drohenden Beeinträchtigung, Behinderung oder Enttäuschung. Allerdings müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein.
(1) Zuschreibung von Verantwortlichkeit
Beispiel: Wir haben für den Ausflug schönes Wetter erwartet, jetzt regnet es. Wir sind enttäuscht, frustriert, nicht notwendigerweise verärgert. Manchmal ärgern wir uns auch, wenn es regnet. Wann? Wenn jemand für diese Frustration verantwortlich gemacht wird, z.B. die Leute vom Wetteramt, die eine falsche Prognose gegeben haben, oder Petrus, wenn wir an ihn glauben, oder die Ehefrau, die trotz unserer Warnung vor schlechtem Wetter den Ausflug durchgesetzt hat. Oder wir ärgern uns über uns selbst, weil wir es versäumt haben, die richtige Prognose zu hören.
Zentral für das Entstehen von Ärger ist die Frage: Wer ist verantwortlich für die Beeinträchtigung oder Enttäuschung? Man ärgert sich zwar wegen einer Beeinträchtigung oder einer enttäuschten Erwartung, aber über die Personen, die wir hierfür verantwortlich machen. Ob sie wirklich verantwortlich sind, ist eine andere Frage.
(2) Pflichtverletzung, Verletzung eines Anspruchs
Aber das reicht noch nicht aus. Wir haben vielleicht erwartet, daß der 1. FC gewinnt, aber die gegnerische Mannschaft hat sehr gut gespielt und verdient gewonnen. Wir ärgern uns deshalb in diesem Fall nicht, obwohl wir einen Verantwortlichen für unsere Enttäuschung haben: die gegnerische Mannschaft, die dem 1. FC eine Niederlage beigebracht hat. Warum ärgern wir uns nicht? Es ist das Recht der gegnerischen Mannschaft, gut zu spielen und deshalb zu gewinnen.
Es kann aber auch Ärger entstehen wegen einer Niederlage, z.B.
- wenn sie durch eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters zustandegekommen ist (dann sind wir empört über den Schiedsrichter) oder
- durch Versagen eines Spielers, der nicht austrainiert oder motiviert erschien (dann sind wir verärgert über den Spieler).
Ärger entsteht also, wenn jemand verantwortlich gemacht wird, von dem man anderes Verhalten fordern, beanspruchen kann. Es ist die Pflicht des Schiedsrichters, objektiv und fair zu sein, es ist de Pflicht des Spielers, sein Bestes zu geben.
Keyword(s)
Sozialpsychologie Gerechtigkeitspsychologie Ärger Polizei Polizeiarbeit PolizeidienstPersistent Identifier
Date of first publication
1989
Is part of series
Berichte aus der Arbeitsgruppe "Verantwortung, Gerechtigkeit, Moral";051
Citation
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beri051.pdfAdobe PDF - 195.58KBMD5: 694475755797d544ce6526de90ae6c04
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Author(s) / Creator(s)Montada, Leo
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PsychArchives acquisition timestamp2022-11-17T10:59:47Z
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Made available on2006-03-13
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Made available on2015-12-01T10:30:16Z
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Made available on2022-11-17T10:59:47Z
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Date of first publication1989
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Abstract / Description1. Fragestellungen Ärger gehört zum Leben zum, Alltag. Wir ärgern uns - über Vorgesetzte, Kollegen und Untergebene, - über Eltern, Ehepartner und Kinder, - über Verkehrsteilnehmer, Demonstranten und Beschwerdeführer, - über Nachbarn und Freunde, - über Gegner und Feinde, - nicht zuletzt auch über uns selbst. 1.1 In welchen Situationen entsteht Ärger? Ärger entsteht aus einer erlebten tatsächlichen oder drohenden Beeinträchtigung, Behinderung oder Enttäuschung. Allerdings müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein. (1) Zuschreibung von Verantwortlichkeit Beispiel: Wir haben für den Ausflug schönes Wetter erwartet, jetzt regnet es. Wir sind enttäuscht, frustriert, nicht notwendigerweise verärgert. Manchmal ärgern wir uns auch, wenn es regnet. Wann? Wenn jemand für diese Frustration verantwortlich gemacht wird, z.B. die Leute vom Wetteramt, die eine falsche Prognose gegeben haben, oder Petrus, wenn wir an ihn glauben, oder die Ehefrau, die trotz unserer Warnung vor schlechtem Wetter den Ausflug durchgesetzt hat. Oder wir ärgern uns über uns selbst, weil wir es versäumt haben, die richtige Prognose zu hören. Zentral für das Entstehen von Ärger ist die Frage: Wer ist verantwortlich für die Beeinträchtigung oder Enttäuschung? Man ärgert sich zwar wegen einer Beeinträchtigung oder einer enttäuschten Erwartung, aber über die Personen, die wir hierfür verantwortlich machen. Ob sie wirklich verantwortlich sind, ist eine andere Frage. (2) Pflichtverletzung, Verletzung eines Anspruchs Aber das reicht noch nicht aus. Wir haben vielleicht erwartet, daß der 1. FC gewinnt, aber die gegnerische Mannschaft hat sehr gut gespielt und verdient gewonnen. Wir ärgern uns deshalb in diesem Fall nicht, obwohl wir einen Verantwortlichen für unsere Enttäuschung haben: die gegnerische Mannschaft, die dem 1. FC eine Niederlage beigebracht hat. Warum ärgern wir uns nicht? Es ist das Recht der gegnerischen Mannschaft, gut zu spielen und deshalb zu gewinnen. Es kann aber auch Ärger entstehen wegen einer Niederlage, z.B. - wenn sie durch eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters zustandegekommen ist (dann sind wir empört über den Schiedsrichter) oder - durch Versagen eines Spielers, der nicht austrainiert oder motiviert erschien (dann sind wir verärgert über den Spieler). Ärger entsteht also, wenn jemand verantwortlich gemacht wird, von dem man anderes Verhalten fordern, beanspruchen kann. Es ist die Pflicht des Schiedsrichters, objektiv und fair zu sein, es ist de Pflicht des Spielers, sein Bestes zu geben.de
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Persistent Identifierhttps://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-6541
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Persistent Identifierhttps://hdl.handle.net/20.500.11780/308
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Persistent Identifierhttps://doi.org/10.23668/psycharchives.8725
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Language of contentdeu
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Is part ofBerichte aus der Arbeitsgruppe "Verantwortung, Gerechtigkeit, Moral" , Nr. 051, ISSN 1430-1148, http://www.gerechtigkeitsforschung.de/berichte/beri051.pdf
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Is part of seriesBerichte aus der Arbeitsgruppe "Verantwortung, Gerechtigkeit, Moral";051
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Keyword(s)Sozialpsychologiede
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Keyword(s)Gerechtigkeitspsychologiede
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Keyword(s)Ärgerde
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Keyword(s)Polizeide
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Keyword(s)Polizeiarbeitde
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Keyword(s)Polizeidienstde
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Dewey Decimal Classification number(s)150
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TitleMöglichkeiten der Kontrolle von Ärger im Polizeidienstde
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DRO typereport
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Visible tag(s)PsyDok
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Visible tag(s)Berichte der Arbeitsgruppe "Verantwortung, Gerechtigkeit, Moral"