Anforderungen an Expertisen zur Beurteilung von verkehrspsychologischen Nachschulungsmodellen
Author(s) / Creator(s)
Bukasa, Birgit
Abstract / Description
Gemäß Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV § 1) betreffen
verkehrspsychologische Nachschulungen in Österreich derzeit drei Gruppen:
1. Kraftfahrzeuglenker, deren Lenkberechtigung wegen Verletzung einer in den für den
Kraftfahrzeugverkehr relevanten Rechtsvorschriften enthaltenen Alkoholgrenze entzogen
wurde oder Probeführerscheinbesitzer, die eine Übertretung des § 4 Abs. 7 FSG begangen
haben
2. Kraftfahrzeuglenker, deren Lenkberechtigung wegen eines Verstoßes gegen
Verkehrsvorschriften entzogen wurde sofern nicht die Voraussetzungen gemäß Z 2 oder 4
vorliegen oder Probeführerscheinbesitzer, die einen schweren Verstoß gemäß § 4 Abs. 6
FSG begangen haben
3. Fahrer, die ein Kraftfahrzeuges unter einer Beeinträchtigung von Sucht- oder
Arzneimitteln gelenkt haben.
Daraus resultieren drei Kurstypen:
- Nachschulungen für alkoholauffällige Lenker
- Nachschulungen für verkehrsauffällige Lenker
- Nachschulungen bei sonstiger Problematik.
Von dem verkehrspsychologischen Koordinationsausschuss wurde nunmehr ein
Anforderungskatalog erstellt, der bei Expertisen über neue Nachschulungsmodelle, die zu
diesem Zweck für einen Einsatz in Österreich vorgesehen sind zum Einsatz kommen soll. Der verkehrspsychologische Koordinationsausschuss wurde gemäß FSG-NV § 9 zur
sachverständigen Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Fragen der Nachschulung eingerichtet. Er besteht aus je einem Vertreter der zur Durchführung von Nachschulungen ermächtigten Einrichtungen und einem koordinierenden Vertreter des Berufsverbandes österreichischer Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie, der den Vorsitz zu führen hat.
Keyword(s)
Verkehrspsychologie Nachschulung Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis / Entziehung Verkehrspsychologische Nachschulung Diagnostik Fahrverhalten Psychologische Messung Fähigkeit Psychologisches Gutachten Eignungstests Diagnosis Driving Behavior Psychological Assessment Ability Psychological Report Aptitude Measures Professional StandardsPersistent Identifier
Date of first publication
2002
Is part of
38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie Universität Regensburg 2002, Arbeitsgruppe 4: Evaluierung verkehrspsychologischer Dienstleistungen
Citation
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bukasa_03.pdfAdobe PDF - 37.92KBMD5: d7585b814ba87bb08a7ee2b67ba41149
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Author(s) / Creator(s)Bukasa, Birgit
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PsychArchives acquisition timestamp2022-11-21T13:55:31Z
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Made available on2006-04-27
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Made available on2015-12-14T08:45:18Z
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Made available on2022-11-21T13:55:31Z
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Date of first publication2002
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Abstract / DescriptionGemäß Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV § 1) betreffen verkehrspsychologische Nachschulungen in Österreich derzeit drei Gruppen: 1. Kraftfahrzeuglenker, deren Lenkberechtigung wegen Verletzung einer in den für den Kraftfahrzeugverkehr relevanten Rechtsvorschriften enthaltenen Alkoholgrenze entzogen wurde oder Probeführerscheinbesitzer, die eine Übertretung des § 4 Abs. 7 FSG begangen haben 2. Kraftfahrzeuglenker, deren Lenkberechtigung wegen eines Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften entzogen wurde sofern nicht die Voraussetzungen gemäß Z 2 oder 4 vorliegen oder Probeführerscheinbesitzer, die einen schweren Verstoß gemäß § 4 Abs. 6 FSG begangen haben 3. Fahrer, die ein Kraftfahrzeuges unter einer Beeinträchtigung von Sucht- oder Arzneimitteln gelenkt haben. Daraus resultieren drei Kurstypen: - Nachschulungen für alkoholauffällige Lenker - Nachschulungen für verkehrsauffällige Lenker - Nachschulungen bei sonstiger Problematik. Von dem verkehrspsychologischen Koordinationsausschuss wurde nunmehr ein Anforderungskatalog erstellt, der bei Expertisen über neue Nachschulungsmodelle, die zu diesem Zweck für einen Einsatz in Österreich vorgesehen sind zum Einsatz kommen soll. Der verkehrspsychologische Koordinationsausschuss wurde gemäß FSG-NV § 9 zur sachverständigen Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Fragen der Nachschulung eingerichtet. Er besteht aus je einem Vertreter der zur Durchführung von Nachschulungen ermächtigten Einrichtungen und einem koordinierenden Vertreter des Berufsverbandes österreichischer Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie, der den Vorsitz zu führen hat.de
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Publication statusunknown
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Review statusunknown
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Persistent Identifierhttps://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-7116
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Persistent Identifierhttps://hdl.handle.net/20.500.11780/3436
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Persistent Identifierhttps://doi.org/10.23668/psycharchives.10131
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Language of contentdeu
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Is part of38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie Universität Regensburg 2002, Arbeitsgruppe 4: Evaluierung verkehrspsychologischer Dienstleistungen
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Keyword(s)Verkehrspsychologiede
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Keyword(s)Nachschulungde
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Keyword(s)Fahrerlaubnisde
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Keyword(s)Fahrerlaubnis / Entziehungde
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Keyword(s)Verkehrspsychologische Nachschulungde
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Keyword(s)Diagnostikde
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Keyword(s)Fahrverhaltende
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Keyword(s)Psychologische Messungde
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Keyword(s)Fähigkeitde
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Keyword(s)Psychologisches Gutachtende
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Keyword(s)Eignungstestsde
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Keyword(s)Diagnosisen
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Keyword(s)Driving Behavioren
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Keyword(s)Psychological Assessmenten
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Keyword(s)Abilityen
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Keyword(s)Psychological Reporten
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Keyword(s)Aptitude Measuresen
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Keyword(s)Professional Standardsen
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Dewey Decimal Classification number(s)150
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TitleAnforderungen an Expertisen zur Beurteilung von verkehrspsychologischen Nachschulungsmodellende
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DRO typebookPart
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Visible tag(s)PsyDok
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Visible tag(s)Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP); Sektion Verkehrspsychologie: 38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie, Universität Regensburg 2002