Die Zumessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld : ein Vergleich von Laien und Experten
Author(s) / Creator(s)
Frings, Susanne
Other kind(s) of contributor
Nerb, Josef
Spada, Hans
Abstract / Description
In den Vereinigten Staaten werden Schadensersatz und Schmerzensgeld von juristischen Laien zugemessen. Untersuchungen US-amerikanischer Jury-Entscheidungen belegen, daß Laien dazu tendieren, juristisch nicht relevante Faktoren in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und juristisch relevante Faktoren anders zu berücksichtigen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach deutschem Recht ist es Aufgabe eines Berufsrichters, die Höhe der Entschädigungssummen zu bestimmen. Die von professioneller Seite gefällten Urteile werden jedoch von der Gesellschaft bisweilen als ungerecht empfunden. Diese Beobachtung legt die Vermutung nahe, daß juristische Laien bei der Zumessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld andere Kriterien ansetzen würden als Rechtsexperten, wäre ihnen die Entscheidung über die Höhe der Entschädigungssummen überlassen.
In der vorliegenden Arbeit wurde ein theoretisches Modell der Zumessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld durch juristische Laien entwickelt, das sich auf die Regelungen des deutschen Rechtssystems bezieht. Ausgehend von Theorien der Verantwortungszuschreibung wurde angenommen, daß vorsätzliches Handeln und moralisch schlecht vertretbare Beweggründe des Schädigers zu Ärger führen und in der Tendenz resultieren, ihn zur Zahlung erhöhter Schadensersatz- und Schmerzensgeld-beträge zu verurteilen. Fahrlässiges Verhalten und moralisch gut vertretbare Beweggründe sollten Mitleid mit dem Verursacher hervorrufen und zu niedrigen Entschädigungssummen führen. Die Anhebung des Schmerzensgeldes bei Vorsatz ist rechtlich vorgesehen; sie sollte auf eine vermehrte Gewichtung der sogenannten Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zurückzuführen sein, nicht auf eine Erhöhung desjenigen Schmerzens-geldanteils, der für den Ausgleich der Schmerzen und Verletzungen des Geschädigten bestimmt ist. Die Beweggründe des Schädigers sollten sich rechtlich nicht auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken. In zwei experimentellen Studien wurden diese Annahmen überprüft. Die Daten von juristischen Laien wurden denen von Jurastudenten gegenübergestellt. In Experiment I wurde die Schuldform des Schädigers (Vorsatz versus Fahrlässigkeit) manipuliert. Experiment II untersuchte den Einfluß der moralischen Vertretbarkeit der Beweggründe (gute versus schlechte Beweggründe) des Schädigers auf die Höhe der zugemessenen Entschädigungssummen. In beiden Experimenten wurden die Faktoren in je zwei unterschiedlichen juristischen Fallgeschichten realisiert.
Während der Zusammenhang von Ärger und einer Erhöhung des Schmerzensgeldes bei
juristischen Laien empirisch nachgewiesen werden konnte, wurde die Verbindung von Mitleid und einer Absenkung des Schmerzensgeldes nicht bestätigt. Die beiden verschiedenen Fallgeschichten erbrachten bei den juristischen Laien unterschiedliche Ergebnisse: Bei der Beurteilung der einen Fallgeschichte entschieden sie entsprechend den rechtlichen Vorschriften, in der anderen verhielten sie sich sowohl bei der Manipulation der Schuldform als auch bei der der Beweggründe entgegen den rechtlichen Regelungen. Die Befunde der Rechtsexperten entsprachen im Ergebnis den rechtlichen Vorschriften. Es zeigte sich jedoch bei moralisch schlecht vertretbaren Beweggründen eine rechtlich
nicht vorgesehene Erhöhung des Anteils der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes.
Keyword(s)
Psychologie Gerechtigkeit Schadensersatz Bemessung Kriterium Rechtsprechung (Konsequenzen aus Präzedenzfällen) Gesetzesvollzug Geld Gerichtliches Sachverständigengutachten Legal Decisions Law Enforcement Money Expert TestimonyPersistent Identifier
Date of first publication
2000
Citation
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146.pdfAdobe PDF - 351.94KBMD5: 17a38d88a0b32ba7a48580742c642d15
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Author(s) / Creator(s)Frings, Susanne
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Other kind(s) of contributorNerb, Josefde
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Other kind(s) of contributorSpada, Hansde
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PsychArchives acquisition timestamp2022-11-17T10:27:51Z
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Made available on2004-12-23
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Made available on2015-12-01T10:30:03Z
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Date of first publication2000
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Abstract / DescriptionIn den Vereinigten Staaten werden Schadensersatz und Schmerzensgeld von juristischen Laien zugemessen. Untersuchungen US-amerikanischer Jury-Entscheidungen belegen, daß Laien dazu tendieren, juristisch nicht relevante Faktoren in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und juristisch relevante Faktoren anders zu berücksichtigen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach deutschem Recht ist es Aufgabe eines Berufsrichters, die Höhe der Entschädigungssummen zu bestimmen. Die von professioneller Seite gefällten Urteile werden jedoch von der Gesellschaft bisweilen als ungerecht empfunden. Diese Beobachtung legt die Vermutung nahe, daß juristische Laien bei der Zumessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld andere Kriterien ansetzen würden als Rechtsexperten, wäre ihnen die Entscheidung über die Höhe der Entschädigungssummen überlassen. In der vorliegenden Arbeit wurde ein theoretisches Modell der Zumessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld durch juristische Laien entwickelt, das sich auf die Regelungen des deutschen Rechtssystems bezieht. Ausgehend von Theorien der Verantwortungszuschreibung wurde angenommen, daß vorsätzliches Handeln und moralisch schlecht vertretbare Beweggründe des Schädigers zu Ärger führen und in der Tendenz resultieren, ihn zur Zahlung erhöhter Schadensersatz- und Schmerzensgeld-beträge zu verurteilen. Fahrlässiges Verhalten und moralisch gut vertretbare Beweggründe sollten Mitleid mit dem Verursacher hervorrufen und zu niedrigen Entschädigungssummen führen. Die Anhebung des Schmerzensgeldes bei Vorsatz ist rechtlich vorgesehen; sie sollte auf eine vermehrte Gewichtung der sogenannten Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zurückzuführen sein, nicht auf eine Erhöhung desjenigen Schmerzens-geldanteils, der für den Ausgleich der Schmerzen und Verletzungen des Geschädigten bestimmt ist. Die Beweggründe des Schädigers sollten sich rechtlich nicht auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken. In zwei experimentellen Studien wurden diese Annahmen überprüft. Die Daten von juristischen Laien wurden denen von Jurastudenten gegenübergestellt. In Experiment I wurde die Schuldform des Schädigers (Vorsatz versus Fahrlässigkeit) manipuliert. Experiment II untersuchte den Einfluß der moralischen Vertretbarkeit der Beweggründe (gute versus schlechte Beweggründe) des Schädigers auf die Höhe der zugemessenen Entschädigungssummen. In beiden Experimenten wurden die Faktoren in je zwei unterschiedlichen juristischen Fallgeschichten realisiert. Während der Zusammenhang von Ärger und einer Erhöhung des Schmerzensgeldes bei juristischen Laien empirisch nachgewiesen werden konnte, wurde die Verbindung von Mitleid und einer Absenkung des Schmerzensgeldes nicht bestätigt. Die beiden verschiedenen Fallgeschichten erbrachten bei den juristischen Laien unterschiedliche Ergebnisse: Bei der Beurteilung der einen Fallgeschichte entschieden sie entsprechend den rechtlichen Vorschriften, in der anderen verhielten sie sich sowohl bei der Manipulation der Schuldform als auch bei der der Beweggründe entgegen den rechtlichen Regelungen. Die Befunde der Rechtsexperten entsprachen im Ergebnis den rechtlichen Vorschriften. Es zeigte sich jedoch bei moralisch schlecht vertretbaren Beweggründen eine rechtlich nicht vorgesehene Erhöhung des Anteils der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes.de
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Persistent Identifierhttps://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-4199
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Persistent Identifierhttps://hdl.handle.net/20.500.11780/193
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Persistent Identifierhttps://doi.org/10.23668/psycharchives.8490
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Language of contentdeu
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Is part ofForschungsberichte des Psychologischen Instituts der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., Nr. 146
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Keyword(s)Psychologiede
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Keyword(s)Gerechtigkeitde
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Keyword(s)Schadensersatzde
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Keyword(s)Bemessungde
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Keyword(s)Kriteriumde
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Keyword(s)Rechtsprechung (Konsequenzen aus Präzedenzfällen)de
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Keyword(s)Gesetzesvollzugde
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Keyword(s)Geldde
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Keyword(s)Gerichtliches Sachverständigengutachtende
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Keyword(s)Legal Decisionsen
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Keyword(s)Law Enforcementen
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Keyword(s)Moneyen
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Keyword(s)Expert Testimonyen
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Dewey Decimal Classification number(s)150
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TitleDie Zumessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld : ein Vergleich von Laien und Expertende
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DRO typemasterThesis
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Visible tag(s)PsyDok