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Editorial

Author(s) / Creator(s)

N.N.

Abstract / Description

1993 wurden in Deutschland 156.425 Ehen geschieden - 20.000 mehr als im Vorjahr. Weniger als ein Drittel der Paare trennte sich einvernehmlich. Rund 125.000 Scheidungskinder jährlich wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Sie kommen aus allen sozialen Schichten. Seit 1982 besteht in unserem Land die Möglichkeit für die Eltern, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Oelkers et al.1 legten 1994 eine Bestandsaufnahme des Familiengerichtes Hamburg-Mitte vor. Es wurden in den Jahren 1991 und 1992 178 Scheidungsverfahren ausgewertet. Der Anteil des gemeinsamen Sorgerechtes lag 1991 bei 6% und 1992 bei 9%. Die Initiative ging in der Regel von den Eltern aus. Die Autoren betonen, daß das gemeinsame Sorgerecht nicht schichtspezifisch ist. Weit überwiegend wird das Eingliederungsmodell praktiziert, d.h. daß das Kind schwerpunktmäßig bei einem Elternteil wohnt und den anderen möglichst häufig regelmäßig besucht. Sie empfehlen, die Einrichtung des gemeinsamen Sorgerechts gegen den Willen der Eltern abzulehnen und fordern, daß das Gericht seine Nachforschungspflicht bei Unklarheiten und Widersprüchen aktiv wahrnehmen soll.

Keyword(s)

Ehescheidung Eltern Elterliche Sorge Ehescheidung Eltern Gemeinsames Sorgerecht Divorce Joint Custody

Persistent Identifier

Date of first publication

1994

Publication status

unknown

Review status

unknown

Citation

  • Author(s) / Creator(s)
    N.N.
  • PsychArchives acquisition timestamp
    2022-11-17T12:32:56Z
  • Made available on
    2012-08-29
  • Made available on
    2015-12-01T10:33:27Z
  • Made available on
    2022-11-17T12:32:56Z
  • Date of first publication
    1994
  • Abstract / Description
    1993 wurden in Deutschland 156.425 Ehen geschieden - 20.000 mehr als im Vorjahr. Weniger als ein Drittel der Paare trennte sich einvernehmlich. Rund 125.000 Scheidungskinder jährlich wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Sie kommen aus allen sozialen Schichten. Seit 1982 besteht in unserem Land die Möglichkeit für die Eltern, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Oelkers et al.1 legten 1994 eine Bestandsaufnahme des Familiengerichtes Hamburg-Mitte vor. Es wurden in den Jahren 1991 und 1992 178 Scheidungsverfahren ausgewertet. Der Anteil des gemeinsamen Sorgerechtes lag 1991 bei 6% und 1992 bei 9%. Die Initiative ging in der Regel von den Eltern aus. Die Autoren betonen, daß das gemeinsame Sorgerecht nicht schichtspezifisch ist. Weit überwiegend wird das Eingliederungsmodell praktiziert, d.h. daß das Kind schwerpunktmäßig bei einem Elternteil wohnt und den anderen möglichst häufig regelmäßig besucht. Sie empfehlen, die Einrichtung des gemeinsamen Sorgerechts gegen den Willen der Eltern abzulehnen und fordern, daß das Gericht seine Nachforschungspflicht bei Unklarheiten und Widersprüchen aktiv wahrnehmen soll.
    de
  • Publication status
    unknown
  • Review status
    unknown
  • ISSN
    0032-7034
  • Persistent Identifier
    https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-37647
  • Persistent Identifier
    https://hdl.handle.net/20.500.11780/2121
  • Persistent Identifier
    https://doi.org/10.23668/psycharchives.9853
  • Language of content
    deu
  • Is part of
    Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. - 43.1994, 10, S. 358
  • Keyword(s)
    Ehescheidung
    de
  • Keyword(s)
    Eltern
    de
  • Keyword(s)
    Elterliche Sorge
    de
  • Keyword(s)
    Ehescheidung
    de
  • Keyword(s)
    Eltern
    de
  • Keyword(s)
    Gemeinsames Sorgerecht
    de
  • Keyword(s)
    Divorce
    en
  • Keyword(s)
    Joint Custody
    en
  • Dewey Decimal Classification number(s)
    150
  • Title
    Editorial
    de
  • DRO type
    article
  • Visible tag(s)
    PsyDok
  • Visible tag(s)
    Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie