Editorial
Author(s) / Creator(s)
N.N.
Abstract / Description
1993 wurden in Deutschland 156.425 Ehen geschieden - 20.000 mehr als im Vorjahr. Weniger als ein Drittel der Paare trennte sich einvernehmlich. Rund 125.000 Scheidungskinder jährlich wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Sie kommen aus allen sozialen Schichten. Seit 1982 besteht in unserem Land die Möglichkeit für die Eltern, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Oelkers et al.1 legten 1994 eine Bestandsaufnahme des Familiengerichtes Hamburg-Mitte vor. Es wurden in den Jahren 1991 und 1992 178 Scheidungsverfahren ausgewertet. Der Anteil des gemeinsamen Sorgerechtes lag 1991 bei 6% und 1992 bei 9%. Die Initiative ging in der Regel von den Eltern aus. Die Autoren betonen, daß das gemeinsame Sorgerecht nicht schichtspezifisch ist. Weit überwiegend wird das Eingliederungsmodell praktiziert, d.h. daß das Kind schwerpunktmäßig bei einem Elternteil wohnt und den anderen möglichst häufig regelmäßig besucht. Sie empfehlen, die Einrichtung des gemeinsamen Sorgerechts gegen den Willen der Eltern abzulehnen und fordern, daß das Gericht seine Nachforschungspflicht bei Unklarheiten und Widersprüchen aktiv wahrnehmen soll.
Keyword(s)
Ehescheidung Eltern Elterliche Sorge Ehescheidung Eltern Gemeinsames Sorgerecht Divorce Joint CustodyPersistent Identifier
Date of first publication
1994
Publication status
unknown
Review status
unknown
Citation
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43.199410_1_37647.pdf_new.pdfAdobe PDF - 650.04KBMD5: 54ffe7b31997535bc06d8997140335c2
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Author(s) / Creator(s)N.N.
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PsychArchives acquisition timestamp2022-11-17T12:32:56Z
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Made available on2012-08-29
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Made available on2015-12-01T10:33:27Z
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Made available on2022-11-17T12:32:56Z
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Date of first publication1994
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Abstract / Description1993 wurden in Deutschland 156.425 Ehen geschieden - 20.000 mehr als im Vorjahr. Weniger als ein Drittel der Paare trennte sich einvernehmlich. Rund 125.000 Scheidungskinder jährlich wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Sie kommen aus allen sozialen Schichten. Seit 1982 besteht in unserem Land die Möglichkeit für die Eltern, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Oelkers et al.1 legten 1994 eine Bestandsaufnahme des Familiengerichtes Hamburg-Mitte vor. Es wurden in den Jahren 1991 und 1992 178 Scheidungsverfahren ausgewertet. Der Anteil des gemeinsamen Sorgerechtes lag 1991 bei 6% und 1992 bei 9%. Die Initiative ging in der Regel von den Eltern aus. Die Autoren betonen, daß das gemeinsame Sorgerecht nicht schichtspezifisch ist. Weit überwiegend wird das Eingliederungsmodell praktiziert, d.h. daß das Kind schwerpunktmäßig bei einem Elternteil wohnt und den anderen möglichst häufig regelmäßig besucht. Sie empfehlen, die Einrichtung des gemeinsamen Sorgerechts gegen den Willen der Eltern abzulehnen und fordern, daß das Gericht seine Nachforschungspflicht bei Unklarheiten und Widersprüchen aktiv wahrnehmen soll.de
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Publication statusunknown
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Review statusunknown
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ISSN0032-7034
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Persistent Identifierhttps://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-37647
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Persistent Identifierhttps://hdl.handle.net/20.500.11780/2121
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Persistent Identifierhttps://doi.org/10.23668/psycharchives.9853
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Language of contentdeu
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Is part ofPraxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. - 43.1994, 10, S. 358
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Keyword(s)Ehescheidungde
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Keyword(s)Elternde
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Keyword(s)Elterliche Sorgede
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Keyword(s)Ehescheidungde
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Keyword(s)Elternde
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Keyword(s)Gemeinsames Sorgerechtde
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Keyword(s)Divorceen
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Keyword(s)Joint Custodyen
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Dewey Decimal Classification number(s)150
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TitleEditorialde
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DRO typearticle
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Visible tag(s)PsyDok
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Visible tag(s)Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie