Die Sektion Verkehrspsychologie im BDP e.V. : neues gesetzliches Beispiel eines "beliehenen Unternehmers" ( § 71 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV )
Author(s) / Creator(s)
Kögel, M.
Abstract / Description
Seit der Änderung des Straßenverkehrsrechtes zum Januar 1999 ist es gesetzlich
möglich, eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren, was bei
Punktetätern zu handfesten Vorteilen führen kann. Wer nach dem System des § 4
StVG achtzehn und mehr Punkte erreicht, gilt nicht mehr widerlegbar als ungeeignet
zum Führen von Kraftfahrzeugen, seine Fahrerlaubnis muss von der Behörde daher
entzogen werden. Neu ist nach dem Punktsystem dieser Vorschrift aber, dass es in
verschiedenen "Punktstadien" die Möglichkeit gibt, nach freiwilliger Teilnahme an
einem Aufbauseminar (ABS) oder einer verkehrspsychologischen Beratung (VPB)
einen Abzug von Punkten zu erreichen. Aufbauseminar und psychologische Beratung
stehen dabei in einer Art Stufenverhältnis: erst wer — letztlich vergeblich — an
einem ABS teilgenommen hat, kann mit Punktabzug-Belohnung eine VPB absolvieren.
Eine freiwillige Teilnahme an einem ABS kann zu Abzügen von vier oder zwei
Punkten führen ( je nachdem, wie hoch das "Start-Konto" war ), eine - stets — freiwillige
VPB führt zu einem Abzug von zwei Punkten. Letzteres gilt seit der Gesetzesänderung
von § 4 Abs.4 StVG zum April 2001 nach dessen Satz 2 allerdings nur,
wenn
"der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen
von 14 Punkten, allerdings vor Erreichen von 18 Punkten an einer
verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen" hat.
Keyword(s)
Verkehrspsychologie Berufsverband Deutscher Psychologen Fahrerlaubnis Beratung Verkehrspsychologie Berufsverband Deutscher Psychologen Fahrerlaubnis Beratung Motor Traffic Psychology Driver's licencePersistent Identifier
Date of first publication
2002
Is part of
38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie Universität Regensburg 2002, Arbeitsgruppe 11: Sichern Zertifizierung und Akkreditierung die Qualität verkehrspsychologischer Dienstleistungen?
Citation
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koegel_01.pdfAdobe PDF - 35.86KBMD5: 2853dfa557d0c2806ece84e7b0116999
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Author(s) / Creator(s)Kögel, M.
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PsychArchives acquisition timestamp2022-11-21T13:57:12Z
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Made available on2006-05-12
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Made available on2015-12-14T08:45:23Z
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Made available on2022-11-21T13:57:12Z
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Date of first publication2002
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Abstract / DescriptionSeit der Änderung des Straßenverkehrsrechtes zum Januar 1999 ist es gesetzlich möglich, eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren, was bei Punktetätern zu handfesten Vorteilen führen kann. Wer nach dem System des § 4 StVG achtzehn und mehr Punkte erreicht, gilt nicht mehr widerlegbar als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, seine Fahrerlaubnis muss von der Behörde daher entzogen werden. Neu ist nach dem Punktsystem dieser Vorschrift aber, dass es in verschiedenen "Punktstadien" die Möglichkeit gibt, nach freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar (ABS) oder einer verkehrspsychologischen Beratung (VPB) einen Abzug von Punkten zu erreichen. Aufbauseminar und psychologische Beratung stehen dabei in einer Art Stufenverhältnis: erst wer — letztlich vergeblich — an einem ABS teilgenommen hat, kann mit Punktabzug-Belohnung eine VPB absolvieren. Eine freiwillige Teilnahme an einem ABS kann zu Abzügen von vier oder zwei Punkten führen ( je nachdem, wie hoch das "Start-Konto" war ), eine - stets — freiwillige VPB führt zu einem Abzug von zwei Punkten. Letzteres gilt seit der Gesetzesänderung von § 4 Abs.4 StVG zum April 2001 nach dessen Satz 2 allerdings nur, wenn "der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, allerdings vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen" hat.de
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Publication statusunknown
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Review statusunknown
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Persistent Identifierhttps://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-7354
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Persistent Identifierhttps://hdl.handle.net/20.500.11780/3464
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Persistent Identifierhttps://doi.org/10.23668/psycharchives.10259
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Language of contentdeu
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Is part of38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie Universität Regensburg 2002, Arbeitsgruppe 11: Sichern Zertifizierung und Akkreditierung die Qualität verkehrspsychologischer Dienstleistungen?
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Keyword(s)Verkehrspsychologiede
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Keyword(s)Berufsverband Deutscher Psychologende
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Keyword(s)Fahrerlaubnisde
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Keyword(s)Beratungde
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Keyword(s)Verkehrspsychologiede
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Keyword(s)Berufsverband Deutscher Psychologende
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Keyword(s)Fahrerlaubnisde
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Keyword(s)Beratungde
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Keyword(s)Motor Trafficen
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Keyword(s)Psychology Driver's licenceen
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Dewey Decimal Classification number(s)150
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TitleDie Sektion Verkehrspsychologie im BDP e.V. : neues gesetzliches Beispiel eines "beliehenen Unternehmers" ( § 71 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV )de
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DRO typebookPart
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Visible tag(s)PsyDok
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Visible tag(s)Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP); Sektion Verkehrspsychologie: 38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie, Universität Regensburg 2002