Junge Erwachsene in der Schweiz
Author(s) / Creator(s)
Hubacher, Markus
Abstract / Description
Es ist bekannt, dass die jungen Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren ein sehr hohes Unfallrisiko aufweisen; dies trifft auch in der Schweiz zu. Nachfolgend wird deshalb auf die Herleitung dieser Erkenntnis verzichtet. Vielmehr wird die Entwicklung des Unfallgeschehens dieser Altersgruppe in den letzten rund 10 Jahren in der Schweiz gezeigt und auch versucht, diese Daten in einen etwas grösseren Zusammenhang zu stellen.
Das Thema des Workshops ist die Fahrausbildung; diese setzt beim Lenker oder der
Lenkerin an, weshalb im Folgenden immer nur von der Gruppe der Lenkerinnen und Lenker
die Rede sein wird, nicht von den Mitfahrenden oder Insassen der Motorfahrzeuge
allgemein.
Damit sich hinterher die Ergebnisse betreffend Unfallgeschehen besser einordnen lassen,
wird kurz dargestellt, wie die Fahrausbildung von PKW- und Motorradlenkenden in der
Schweiz im Moment geregelt ist:
Mit Erreichen des 18. Altersjahres kann ein sogenannter Lernfahrausweis beantragt werden, der 2 Jahre gültig ist. Um den Führerschein zu erhalten, müssen während der Dauer der Gültigkeit des Lernfahrausweises obligatorisch ein Erste-Hilfe-Kurs (Vermittlung
lebensrettender Sofortmassnahmen) sowie der Verkehrskundeunterricht besucht werden.
Der Verkehrskundeunterricht umfasst 8 Kursstunden beim Fahrlehrer und beinhaltet primär
die Schulung des Verkehrssinns (Gefahrenkognition usw.). Schliesslich muss noch eine
theoretische Prüfung (hauptsächlich Regelkenntnisse) bestanden werden, bevor einem nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung ( ca. 1 Stunde Fahren mit einem Experten) der
Führerschein unbefristet erteilt wird. In der Schweiz gibt es kein Obligatorium, sich die
Fahrpraxis bei einem Fahrlehrer anzueignen. Allerdings gibt es kaum jemanden, der das
Fahren nicht bei einem ausgebildeten Fahrlehrer erlernt. Erlaubt ist zusätzlich auch die
Laienausbildung, wenn bei den Laien gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (Alter, Dauer des Führerscheinbesitzes).
Keyword(s)
Schweiz Verkehrspsychologie Verkehrsstatistik Unfall Jugend Schweiz Verkehrspsychologie Verkehrsstatistik Unfall Jugend Motor Traffic Psychology Accidents Statistics YouthPersistent Identifier
Date of first publication
2002
Is part of
38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie Universität Regensburg 2002, Arbeitsgruppe 16: Fahrerausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Citation
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Author(s) / Creator(s)Hubacher, Markus
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PsychArchives acquisition timestamp2022-11-21T13:57:00Z
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Made available on2006-05-12
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Made available on2015-12-14T08:45:25Z
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Made available on2022-11-21T13:57:00Z
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Date of first publication2002
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Abstract / DescriptionEs ist bekannt, dass die jungen Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren ein sehr hohes Unfallrisiko aufweisen; dies trifft auch in der Schweiz zu. Nachfolgend wird deshalb auf die Herleitung dieser Erkenntnis verzichtet. Vielmehr wird die Entwicklung des Unfallgeschehens dieser Altersgruppe in den letzten rund 10 Jahren in der Schweiz gezeigt und auch versucht, diese Daten in einen etwas grösseren Zusammenhang zu stellen. Das Thema des Workshops ist die Fahrausbildung; diese setzt beim Lenker oder der Lenkerin an, weshalb im Folgenden immer nur von der Gruppe der Lenkerinnen und Lenker die Rede sein wird, nicht von den Mitfahrenden oder Insassen der Motorfahrzeuge allgemein. Damit sich hinterher die Ergebnisse betreffend Unfallgeschehen besser einordnen lassen, wird kurz dargestellt, wie die Fahrausbildung von PKW- und Motorradlenkenden in der Schweiz im Moment geregelt ist: Mit Erreichen des 18. Altersjahres kann ein sogenannter Lernfahrausweis beantragt werden, der 2 Jahre gültig ist. Um den Führerschein zu erhalten, müssen während der Dauer der Gültigkeit des Lernfahrausweises obligatorisch ein Erste-Hilfe-Kurs (Vermittlung lebensrettender Sofortmassnahmen) sowie der Verkehrskundeunterricht besucht werden. Der Verkehrskundeunterricht umfasst 8 Kursstunden beim Fahrlehrer und beinhaltet primär die Schulung des Verkehrssinns (Gefahrenkognition usw.). Schliesslich muss noch eine theoretische Prüfung (hauptsächlich Regelkenntnisse) bestanden werden, bevor einem nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung ( ca. 1 Stunde Fahren mit einem Experten) der Führerschein unbefristet erteilt wird. In der Schweiz gibt es kein Obligatorium, sich die Fahrpraxis bei einem Fahrlehrer anzueignen. Allerdings gibt es kaum jemanden, der das Fahren nicht bei einem ausgebildeten Fahrlehrer erlernt. Erlaubt ist zusätzlich auch die Laienausbildung, wenn bei den Laien gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (Alter, Dauer des Führerscheinbesitzes).de
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Publication statusunknown
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Review statusunknown
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Persistent Identifierhttps://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-7507
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Persistent Identifierhttps://hdl.handle.net/20.500.11780/3475
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Persistent Identifierhttps://doi.org/10.23668/psycharchives.10246
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Language of contentdeu
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Is part of38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie Universität Regensburg 2002, Arbeitsgruppe 16: Fahrerausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Keyword(s)Schweizde
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Keyword(s)Verkehrspsychologiede
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Keyword(s)Jugendde
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Keyword(s)Motor Trafficen
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Keyword(s)Psychologyen
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Keyword(s)Statisticsen
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Keyword(s)Youthen
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Dewey Decimal Classification number(s)150
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TitleJunge Erwachsene in der Schweizde
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DRO typebookPart
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Visible tag(s)PsyDok
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Visible tag(s)Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP); Sektion Verkehrspsychologie: 38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie, Universität Regensburg 2002