Report

Von der Realität überholt? Mediale Gewalt und Jugendschutz in gesellschaftlicher Verantwortung

Author(s) / Creator(s)

Büttner, Christian

Abstract / Description

Erstmalig wird in der Bundesrepublik Deutschland politisch darüber nachgedacht, die Freiwillige Selbstkontrolle der Sender für die Wahrnehmung des Jugendmedienschutzes im Bereich Fernsehen in die Pflicht zu nehmen. Die bisher von den Landesmedienanstalten gemäß dem noch geltenden Rundfunkstaatsvertrag wahrgenommene Aufsicht, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Medieninhalten zu schützen, wurde und wird bis heute mit der so genannten Wirkungshypothese begründet: Kinder und Jugendliche seien in ihrer Entwicklung durch ungeeignete mediale Darstellungen und Inszenierungen bedroht, weil diese unerwünschte psychologisch-soziale Auswirkungen haben könnten. Dabei gehe es nicht allein darum, ob eine derartige Gefahr tatsächlich bestehe. Es reiche der begründete Verdacht. Die Übertragung der Verantwortung des Jugendmedienschutzes von staatlichen Organisationen auf Selbstkontrolleinrichtungen ermöglicht ? neben einer sinnvolleren und effektiveren Prüfung von Medienprodukten ? möglicherweise auch einen neuen Diskurs über die Begründungen des Jugendmedienschutzes. Schon lange gibt es erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Haltbarkeit der Wirkungshypothese, eine neue Hypothese ist aber bisher nicht in Sicht (weshalb inzwischen von verschiedenen Seiten empfohlen wird, auf Negativbegründungen zu verzichten und stattdessen altersspezifische Medienempfehlungen zu geben). Auch die bereits seit längerem diskutierten und in Ansätzen realisierten Altersabstufungen in den Sendezeitfreigaben sind bisher wissenschaftlich nicht so begründet, wie es einem professionellen Jugendmedienschutz entsprechen müsste. Ein Weiteres kommt hinzu: Die Entwicklung des Medienmarktes und neuer Medientechnologien hat längst die ausschließlich nationalen Organisationsformen und Begründungen eines Jugendmedienschutzes obsolet gemacht. Europäische Bestrebungen eines gemeinsamen Konzeptes erfordern, nationale Konstruktionen in Zukunft zu relativieren und anzupassen. Dabei steht man vor dem Problem, dass in anderen Ländern die Gefahren für Kinder und Jugendliche durchaus anders beurteilt werden, was wiederum die generelle Frage der Plausibilität nationaler Begründungen aufwirft. Die anstehende Neuorganisation des Jugendmedienschutzes bietet die Chance, den Diskurs zum Thema sowohl über die Begründung als auch über die Prüfkriterien und den Dialog mit den europäischen Nachbarorganisationen neu zu eröffnen. Um einem solchen Diskurs neue Argumente bereit zu stellen, wird in dem Report detailliert zu den Begründungen eines Jugendmedienschutzes aus der Perspektive der Entwicklungspsychologie und der unterschiedlichen Kindheits- und Jugendkonzepte in Europa Stellung genommen. Den bisherigen Bestrebungen einer immer differenzierteren Altersabstufung ? was die Annahmen spezieller Gefährdungsmomente anbelangt ? wird eine zweistufige Differenzierung gegenüber gestellt. Sie leitet sich aus der Hypothese ab, dass Begrenzungen und Verbote gegenüber Kindern unter anderen Begründungen plausibel sind als gegenüber Jugendlichen. Während es bei Kindern bis zur Pubertät wichtig zu sein scheint, dass die Maßstäbe für eine förderliche Entwicklung im Diskurs von Eltern und Erziehern (zusammen mit Fachkräften) bestimmt werden und diese (noch) auf die identifikatorische Wirkung solcher Festsetzungen bauen können, liegt es in den Entwicklungsaufgaben von Jugendlichen, Grenzen als Hinweise auf das zu erfahren, was sie in Zukunft als Erwachsene bewältigen können müssen/sollten. Während im ersten Fall also die Grenzsetzung durchaus als Schutz verstanden werden kann, stellt sie bei Jugendlichen eine Schwelle dar, die es ? möglicherweise ? zu überschreiten gilt, um erwachsen zu werden (was selbstverständlich nicht für alle Jugendlichen gelten muss). Weitere Differenzierungen erscheinen deshalb wenig plausibel, weil man im Diskurs über kindliche Entwicklung realiter nicht von einer Norm eines "durchschnittlichen Kindes" ausgehen kann, sondern sich mit der Vielfalt möglicher Entwicklungslinien auseinandersetzen muss. Was für das eine Kind in jüngstem Alter ohne Bedeutung sein kann,kann für das andere selbst in fortgeschrittenem Alter noch katastrophale Folgen haben. Zudem ist eine hohe Differenzierung nur dann sinnvoll, wenn sie im Zusammenhang mit einer konsequenten Erziehungspraxis im Einklang steht. Von einer solchen kann aber angesichts des Medienverhaltens in Familien und der derzeitigen Struktur des Angebotes kaum die Rede sein. Nur ein Bruchteil der Eltern und Erzieher ist überhaupt in der Lage und willens, den Medienkonsum der Kinder zu kontrollieren und tagtäglich zu organisieren. In der Sozialisationsforschung gehen viele Autoren schon seit langem davon aus, dass weder die Mittel privat-familiärer Erziehung noch die Organisation der Medienangebote eine auch nur einigermaßen im Sinne von Erziehungszielen effektive und kontrollierte Erziehungsumgebung zulassen. Wie man von den Eltern oder Erziehungsberechtigten erwartet, dass sie ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern und Jugendlichen privat wahrnehmen, sind auch die gesellschaftlichen Gruppierungen gefordert, sich über Normen und Rituale für öffentlich zugängliche Inhalte zu verständigen, die als demokratisch generierter Konsens gelten sollen. Diese Perspektive sollte in den neuen Diskurs über Jugendmedienschutz vor allem auch deshalb aufgenommen werden, weil im Dialog mit den europäischen Nachbarn zur gemeinsamen Zukunft auch darüber diskutiert werden muss, was man unter Kindheit und Jugend einschließlich der pädagogischen Konsequenzen im privaten wie im öffentlichen Bereich verstehen will.

Keyword(s)

Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) Jugendschutz Medien Entwicklungspsychologie Jugendpsychologie Kinderpsychologie FSK Wirkungshypothese Gewaltdarstellung Jugendmedienschutz Selbstkontrolleinrichtungen

Persistent Identifier

Date of first publication

2002

Citation

  • Author(s) / Creator(s)
    Büttner, Christian
  • PsychArchives acquisition timestamp
    2022-11-17T11:02:01Z
  • Made available on
    2003-11-10
  • Made available on
    2015-12-01T10:31:50Z
  • Made available on
    2022-11-17T11:02:01Z
  • Date of first publication
    2002
  • Abstract / Description
    Erstmalig wird in der Bundesrepublik Deutschland politisch darüber nachgedacht, die Freiwillige Selbstkontrolle der Sender für die Wahrnehmung des Jugendmedienschutzes im Bereich Fernsehen in die Pflicht zu nehmen. Die bisher von den Landesmedienanstalten gemäß dem noch geltenden Rundfunkstaatsvertrag wahrgenommene Aufsicht, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Medieninhalten zu schützen, wurde und wird bis heute mit der so genannten Wirkungshypothese begründet: Kinder und Jugendliche seien in ihrer Entwicklung durch ungeeignete mediale Darstellungen und Inszenierungen bedroht, weil diese unerwünschte psychologisch-soziale Auswirkungen haben könnten. Dabei gehe es nicht allein darum, ob eine derartige Gefahr tatsächlich bestehe. Es reiche der begründete Verdacht. Die Übertragung der Verantwortung des Jugendmedienschutzes von staatlichen Organisationen auf Selbstkontrolleinrichtungen ermöglicht ? neben einer sinnvolleren und effektiveren Prüfung von Medienprodukten ? möglicherweise auch einen neuen Diskurs über die Begründungen des Jugendmedienschutzes. Schon lange gibt es erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Haltbarkeit der Wirkungshypothese, eine neue Hypothese ist aber bisher nicht in Sicht (weshalb inzwischen von verschiedenen Seiten empfohlen wird, auf Negativbegründungen zu verzichten und stattdessen altersspezifische Medienempfehlungen zu geben). Auch die bereits seit längerem diskutierten und in Ansätzen realisierten Altersabstufungen in den Sendezeitfreigaben sind bisher wissenschaftlich nicht so begründet, wie es einem professionellen Jugendmedienschutz entsprechen müsste. Ein Weiteres kommt hinzu: Die Entwicklung des Medienmarktes und neuer Medientechnologien hat längst die ausschließlich nationalen Organisationsformen und Begründungen eines Jugendmedienschutzes obsolet gemacht. Europäische Bestrebungen eines gemeinsamen Konzeptes erfordern, nationale Konstruktionen in Zukunft zu relativieren und anzupassen. Dabei steht man vor dem Problem, dass in anderen Ländern die Gefahren für Kinder und Jugendliche durchaus anders beurteilt werden, was wiederum die generelle Frage der Plausibilität nationaler Begründungen aufwirft. Die anstehende Neuorganisation des Jugendmedienschutzes bietet die Chance, den Diskurs zum Thema sowohl über die Begründung als auch über die Prüfkriterien und den Dialog mit den europäischen Nachbarorganisationen neu zu eröffnen. Um einem solchen Diskurs neue Argumente bereit zu stellen, wird in dem Report detailliert zu den Begründungen eines Jugendmedienschutzes aus der Perspektive der Entwicklungspsychologie und der unterschiedlichen Kindheits- und Jugendkonzepte in Europa Stellung genommen. Den bisherigen Bestrebungen einer immer differenzierteren Altersabstufung ? was die Annahmen spezieller Gefährdungsmomente anbelangt ? wird eine zweistufige Differenzierung gegenüber gestellt. Sie leitet sich aus der Hypothese ab, dass Begrenzungen und Verbote gegenüber Kindern unter anderen Begründungen plausibel sind als gegenüber Jugendlichen. Während es bei Kindern bis zur Pubertät wichtig zu sein scheint, dass die Maßstäbe für eine förderliche Entwicklung im Diskurs von Eltern und Erziehern (zusammen mit Fachkräften) bestimmt werden und diese (noch) auf die identifikatorische Wirkung solcher Festsetzungen bauen können, liegt es in den Entwicklungsaufgaben von Jugendlichen, Grenzen als Hinweise auf das zu erfahren, was sie in Zukunft als Erwachsene bewältigen können müssen/sollten. Während im ersten Fall also die Grenzsetzung durchaus als Schutz verstanden werden kann, stellt sie bei Jugendlichen eine Schwelle dar, die es ? möglicherweise ? zu überschreiten gilt, um erwachsen zu werden (was selbstverständlich nicht für alle Jugendlichen gelten muss). Weitere Differenzierungen erscheinen deshalb wenig plausibel, weil man im Diskurs über kindliche Entwicklung realiter nicht von einer Norm eines "durchschnittlichen Kindes" ausgehen kann, sondern sich mit der Vielfalt möglicher Entwicklungslinien auseinandersetzen muss. Was für das eine Kind in jüngstem Alter ohne Bedeutung sein kann,kann für das andere selbst in fortgeschrittenem Alter noch katastrophale Folgen haben. Zudem ist eine hohe Differenzierung nur dann sinnvoll, wenn sie im Zusammenhang mit einer konsequenten Erziehungspraxis im Einklang steht. Von einer solchen kann aber angesichts des Medienverhaltens in Familien und der derzeitigen Struktur des Angebotes kaum die Rede sein. Nur ein Bruchteil der Eltern und Erzieher ist überhaupt in der Lage und willens, den Medienkonsum der Kinder zu kontrollieren und tagtäglich zu organisieren. In der Sozialisationsforschung gehen viele Autoren schon seit langem davon aus, dass weder die Mittel privat-familiärer Erziehung noch die Organisation der Medienangebote eine auch nur einigermaßen im Sinne von Erziehungszielen effektive und kontrollierte Erziehungsumgebung zulassen. Wie man von den Eltern oder Erziehungsberechtigten erwartet, dass sie ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern und Jugendlichen privat wahrnehmen, sind auch die gesellschaftlichen Gruppierungen gefordert, sich über Normen und Rituale für öffentlich zugängliche Inhalte zu verständigen, die als demokratisch generierter Konsens gelten sollen. Diese Perspektive sollte in den neuen Diskurs über Jugendmedienschutz vor allem auch deshalb aufgenommen werden, weil im Dialog mit den europäischen Nachbarn zur gemeinsamen Zukunft auch darüber diskutiert werden muss, was man unter Kindheit und Jugend einschließlich der pädagogischen Konsequenzen im privaten wie im öffentlichen Bereich verstehen will.
    de
  • Persistent Identifier
    https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-490
  • Persistent Identifier
    https://hdl.handle.net/20.500.11780/963
  • Persistent Identifier
    https://doi.org/10.23668/psycharchives.8916
  • Language of content
    deu
  • Is part of
    Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, HSFK-REPORT HSFK-REPORT 7/2002, ISBN 3-933293-62-6
  • Keyword(s)
    Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
    de
  • Keyword(s)
    Jugendschutz
    de
  • Keyword(s)
    Medien
    de
  • Keyword(s)
    Entwicklungspsychologie
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  • Keyword(s)
    Jugendpsychologie
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  • Keyword(s)
    Kinderpsychologie
    de
  • Keyword(s)
    FSK
    de
  • Keyword(s)
    Wirkungshypothese
    de
  • Keyword(s)
    Gewaltdarstellung
    de
  • Keyword(s)
    Jugendmedienschutz
    de
  • Keyword(s)
    Selbstkontrolleinrichtungen
    de
  • Dewey Decimal Classification number(s)
    150
  • Title
    Von der Realität überholt? Mediale Gewalt und Jugendschutz in gesellschaftlicher Verantwortung
    de
  • DRO type
    report
  • Visible tag(s)
    PsyDok